Schülerbeförderung

Unsere Schule besitzt ein großes Einzugsgebiet. Viele unserer Schülerinnen und Schüler erreichen uns mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), einige auch mit Schulbussen.

Für die Sekundarstufe I – also die Jahrgänge 5-10 – besteht ein Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wenn das Kind die nächstgelegende Schule der gewählten Schulart besucht und der einfache Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 4 km beträgt oder aber der Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird (in unserem Falle betrifft dies alle Kinder aus Stromberg-Schindeldorf).

Für die Sekundarstufe II – also die Jahrgänge 11-13 – hängt dies neben der Länge des Fußwegs zwischen Wohnung und Schule auch von den Einkommensgrenzen ab. Ferner müssen auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze Anträge auf Beförderung gestellt werden, falls ein Schulbus und nicht der ÖPNV infrage kommt. Unter Umständen besteht auch Anspruch auf eine teilweise Übernahme der Fahrtkosten.

Seit dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Ausgabe der Schülerfahrkarten als Deutschlandticket.

Antragsformulare und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schulträgers. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Fragen direkt an Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

  • Frau Bass

    Tel.: 0671 803-1643
  • Frau Maurer-Bechtoldt (Sekundarstufe I – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 5 - 10 sowie Kostenerstattung bei Privatbeförderung)

    Tel.: 0671 803-1642
  • Frau Spomer (Sekundarstufe II – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 11- 13)

    Tel.: 0671 803-1656

Winterliche Straßenverhältnisse

Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen findet Unterricht statt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihr Kind in begründeten Fällen zu Hause lassen. Bei Verspätung der Schulbusse ist gemäß Rundschreiben des Ministeriums eine Wartezeit von ca. 30 Minuten zumutbar. Für den Fall, dass der Bus seine Fahrt unterbrechen muss, ist den Anweisungen des Busfahrers unbedingt Folge zu leisten.

Weitere Hinweise finden Sie im Schreiben der Kreisverwaltung (s. u.).

Übernahme der Schülerbeförderung durch die KRN

Seit dem 2. November 2022 werden alle Schülerfahrten im Rahmen des ÖPNV durch das kommunale Busunternehmen KRN (Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH) durchgeführt. An den Fahrrouten und Fahrzeiten änderte sich größtenteils nichts. Auf dem Internetauftritt der RNN (Verkehrsverbund) finden sich weitere Informationen zum Schülerverkehr sowie die Preis- und Fahrplanauskunft.