Unsere Schule besitzt ein großes Einzugsgebiet. Viele unserer Schülerinnen und Schüler erreichen uns mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), einige auch mit Schulbussen.
Seit dem 2. November 2022 werden alle Schülerfahrten im Rahmen des ÖPNV durch das kommunale Busunternehmen KRN (Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH) durchgeführt. Auf dem Internetauftritt der RNN (Verkehrsverbund) finden sich weitere Informationen zum Schülerverkehr sowie die Preis- und Fahrplanauskunft.
Übernahme der Fahrkosten
Für die Sekundarstufe I – also die Jahrgänge 5-10 – besteht ein Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wenn das Kind die nächstgelegende Schule der gewählten Schulart besucht und der einfache Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 4 km beträgt oder aber der Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird (in unserem Falle betrifft dies alle Kinder aus Stromberg-Schindeldorf).
Für die Sekundarstufe II – also die Jahrgänge 11-13 – hängt dies neben der Länge des Fußwegs zwischen Wohnung und Schule auch von den Einkommensgrenzen ab; unter Umständen besteht auch Anspruch auf eine teilweise Übernahme der Fahrtkosten. Anträge müssen jedes Jahr neu gestellt werden (bis 31.05.). Ferner müssen auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze Anträge auf Beförderung gestellt werden, falls ein Schulbus und nicht der ÖPNV infrage kommt.
Antragsformulare und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schulträgers. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Fragen direkt an Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:
- Frau Bass
Tel.: 0671 803-1643 - Frau Maurer-Bechtoldt (Sekundarstufe I – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 5 - 10 sowie Kostenerstattung bei Privatbeförderung)
Tel.: 0671 803-1642 - Frau Spomer (Sekundarstufe II – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 11- 13)
Tel.: 0671 803-1656
Deutschlandticket
Seit dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Ausgabe der Schülerfahrkarten als Deutschlandticket.
Schülerinnen und Schüler, die nach Beendigung der 9. oder 10. Klassenstufe unsere Schule verlassen, müssen ihr Deutschlandticket spätestens zum 31.07. beim Schulträger zurückgegeben haben:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach
– Schülerfahrkarten –
Salinenstr. 47
55543 Bad Kreuznach
Wird im Anschluss eine Berufsbildende Schule besucht, kann ein neuer Antrag auf Fahrkostenübernahme gestellt werden; entsprechende Anträge gibt es im Sekretariat der neuen Schule. Bleibt die Schülerin bzw. der Schüler nach Beendigung der 10. Klassenstufe bei uns und wechselt in die Oberstufe, so ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig (s. o.).
Winterliche Straßenverhältnisse
Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen findet Unterricht statt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihr Kind in begründeten Fällen zu Hause lassen. Bei Verspätung der Schulbusse ist gemäß Rundschreiben des Ministeriums eine Wartezeit von ca. 30 Minuten zumutbar. Für den Fall, dass der Bus seine Fahrt unterbrechen muss, ist den Anweisungen des Busfahrers unbedingt Folge zu leisten.
Weitere Hinweise finden Sie im Schreiben der Kreisverwaltung (s. u.).