Schülerbeförderung

Unsere Schule besitzt ein großes Einzugsgebiet. Viele unserer Schülerinnen und Schüler erreichen uns mit dem öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV), einige auch mit Schulbussen.

Seit dem 2. November 2022 werden alle Schülerfahrten im Rahmen des ÖPNV durch das kommunale Busunternehmen KRN (Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH) durchgeführt. Auf dem Internetauftritt der RNN (Verkehrsverbund) finden sich weitere Informationen zum Schülerverkehr sowie die Preis- und Fahrplanauskunft.

Übernahme der Fahrkosten

Für die Sekundarstufe I – also die Jahrgänge 5-10 – besteht ein Anspruch auf eine Übernahme der Fahrtkosten, wenn das Kind die nächstgelegende Schule der gewählten Schulart besucht und der einfache Fußweg zwischen Wohnung und Schule mehr als 4 km beträgt oder aber der Schulweg als besonders gefährlich eingestuft wird (in unserem Falle betrifft dies alle Kinder aus Stromberg-Schindeldorf).

Für die Sekundarstufe II – also die Jahrgänge 11-13 – hängt dies neben der Länge des Fußwegs zwischen Wohnung und Schule auch von den Einkommensgrenzen ab; unter Umständen besteht auch Anspruch auf eine teilweise Übernahme der Fahrtkosten. Anträge müssen jedes Jahr neu gestellt werden (bis 31.05.). Ferner müssen auch bei Überschreitung der Einkommensgrenze Anträge auf Beförderung gestellt werden, falls ein Schulbus und nicht der ÖPNV infrage kommt.

Antragsformulare und weitergehende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Schulträgers. Bitte wenden Sie sich bezüglich Ihrer Fragen direkt an Ihre Ansprechpartner bei der Kreisverwaltung:

  • Frau Bass

    Tel.: 0671 803-1643
  • Frau Maurer-Bechtoldt (Sekundarstufe I – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 5 - 10 sowie Kostenerstattung bei Privatbeförderung)

    Tel.: 0671 803-1642
  • Frau Spomer (Sekundarstufe II – Fahrkartenbestellung für die Klassenstufen 11- 13)

    Tel.: 0671 803-1656

Deutschlandticket

Seit dem Schuljahr 2023/24 erfolgt die Ausgabe der Schülerfahrkarten als Deutschlandticket.

Geht das Deutschlandticket verloren, kann beim Schulträger ein Antrag auf Ausstellung einer Ersatzkarte gestellt werden (kostenpflichtig).

Im Falle eines Umzugs oder Schulwechsels gilt:

  • Erfolgt ein Umzug ohne Schulwechsel, darf das Deutschlandticket behalten werden. Es ist zeitnah ein Fahrkostenantrag mit der neuen Adresse zu stellen.
  • Bei einem Schulwechsel (Sek I) zu einer anderen Schule innerhalb des Landkreises Bad Kreuznach darf das Deutschlandticket behalten werden. Es ist zeitnah ein Fahrkostenantrag mit Angabe der neu besuchten Schule zu stellen.
  • Bei einem Schulwechsel zu einer anderen Schule außerhalb des Landkreises Bad Kreuznach muss das Deutschlandticket zum Schulabgang zurückgegeben werden. Beim neuen Landkreis ist dann ein Antrag auf Schülerbeförderung zu stellen.
  • Bei Abgang nach der 9. oder 10. Klassenstufe muss das Deutschlandticket spätestens zum 31.07. zurückgegeben werden. Wird im Anschluss eine Berufsbildende Schule in Vollzeit besucht (Berufsvorbereitungsjahr, Berufsfachschule I/II), kann ein neuer Antrag auf Fahrkostenübernahme gestellt werden; entsprechende Anträge gibt es im Sekretariat der neuen Schule.
  • Bleibt die Schülerin bzw. der Schüler nach Beendigung der 10. Klassenstufe bei uns und wechselt in die Oberstufe, so ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig (s. o.), d. h. das Deutschlandticket ist zum 31.07. zurückzugeben oder ein entsprechender Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten zu stellen.

Die Rückgabe des Deutschlandtickets erfolgt beim Schulträger:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach
– Schülerfahrkarten –
Salinenstr. 47
55543 Bad Kreuznach

Bitte beachten Sie: Nicht mehr zustehende Tickets werden storniert. Bei der Fahrt mit einem stornierten Ticket wird ein Bußgeld fällig.

Winterliche Straßenverhältnisse

Auch bei extrem winterlichen Verhältnissen findet Unterricht statt. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, ob sie ihr Kind in begründeten Fällen zu Hause lassen. Bei Verspätung der Schulbusse ist gemäß Rundschreiben des Ministeriums eine Wartezeit von ca. 30 Minuten zumutbar. Für den Fall, dass der Bus seine Fahrt unterbrechen muss, ist den Anweisungen des Busfahrers unbedingt Folge zu leisten.

Weitere Hinweise finden Sie im Schreiben der Kreisverwaltung (s. u.).