Lockerung der Maskenpflicht an Schulen

Ab dem 21.06.2021 entfällt in Rheinland-Pfalz die Maskenpflicht während des Unterrichts und in den Pausenzeiten. Voraussetzung ist, dass im jeweiligen Landkreis an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Inzidenz unter 35 pro 100.000 Personen liegt. Die Masken müssen im Schulgebäude getragen werden, bis alle an ihrem Platz angekommen sind. Natürlich dürfen Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte auch während des Unterrichts weiterhin Maske tragen; lediglich die Verpflichtung dazu ist weggefallen.

An der Testpflicht wird mindestens bis Schuljahresende festgehalten.

Wir freuen uns einerseits über die Lockerungen und damit verbunden über die Rückkehr zu mehr Normalität, andererseits möchten wir an den übrigen Hygieneregeln strikt festhalten, damit die mühsam gewonnenen Freiheiten nicht irgendwann wieder eingeschränkt werden müssen.