Dez.
02
2022
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Ab dem 5. Dezember 2022 tritt der neue Hygieneplan-Corona für die Schulen in Kraft. Wesentliche Änderungen betreffen die Isolationspflicht für Infizierte, die aufgehoben wurde. Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, muss außerhalb der eigenen Wohnung eine Maske tragen.
Das Bildungsministerium verweist nochmals auf das Merkblatt „Umgang mit Erkältungssymptomen“: Eltern entscheiden, ob ihre Kinder bei stärkeren Symptomen einen Arzt aufsuchen sollen. Die Schule soll erst nach Abklingen der Symptome bei gutem Allgemeinzustand wieder besucht werden; zur Rückkehr in die Schule ist kein ärztliches Attest notwendig.