3G-Regelung auch für Besucherinnen und Besucher

Am 24. November trat die 28. Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft. Zusammen mit dem 12. Hygieneplan für Schulen werden die pandemiebedingten Vorsichtsmaßnahmen an Schulen geregelt. Die wesentlichen Punkte lauten:

  • Zweimal wöchentlich finden anlasslose Selbsttests für alle Schülerinnen und Schüler statt, die nicht vollständig geimpft oder bereits genesen sind.
  • Positive Coronafälle in einer Klasse oder einem Jahrgang führen nicht zwangsweise zu Quarantäneanordnungen für die übrigen Schülerinnen und Schüler bzw. Lehrkräfte. Zunächst einmal werden die Tests in den betreffenden Klassen für einige Tage täglich durchgeführt. Sollten auffallend viele Fälle in einer Klasse zeitgleich auftreten, können seitens des Gesundheitsamts weitere Maßnahmen verfügt werden (Homeschooling oder Absonderung).
  • Die 3G-Regel am Arbeitsplatz wird auch in Schulen konsequent umgesetzt und betrifft neben den Lehrkräften auch das gesamte andere Personal (Sekretariat, Hausmeister, Reinigungskräfte, FSJ-ler, i-Kräfte …).
  • Alle Besucherinnen und Besucher sind verpflichtet, direkt nach Eintreffen einen Nachweis vorzulegen (geimpft/genesen/getestet); Selbstauskünfte sind nicht mehr zugelassen. Dies gilt auch für Elterngespräche, die wir hier vor Ort durchführen.
  • Die 3G-Regel gilt auch für den öffentlichen Personennahverkehr; ausgenommen sind Schülertransporte (Schulbusse etc.).

Wir hoffen sehr, dass diese Maßnahmen zur schnellen Eindämmung der Pandemie beitragen werden, damit Schulen dauerhaft geöffnet bleiben und wir ein schönes Weihnachten erleben können.