Jan.
16
2022
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Der Landtag hat auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung neue Regeln beschlossen. Die neuen Regelungen geben wir unten zur Kenntnis. Wesentliche Änderungen sind:
- Auch geimpfte Schülerinnen und Schüler dürfen an den regelmäßigen schulischen Selbsttests auf freiwilliger Basis teilnehmen. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist eine Einverständniserklärung der Eltern Voraussetzung.
- Für Personen, die für eine nicht unerhebliche Zeit näher als 2 m neben einer infizierten Person gesessen haben, besteht u. U. eine Absonderungspflicht (Quarantäne). Dies betrifft alle, die nicht geboostert sind oder deren letzte Impfung (Erst- oder Zweitimpfung) länger als 3 Monate zurückliegt oder deren Genesung länger als 3 Monate zurückliegt.