Neue Corona-Regeln

Nur zehn Tage nach Inkrafttreten der letzten Coronabekämpfungsverordnung sind zum 3. Dezember 2021 die gesetzlichen Vorgaben erneut angepasst worden. Nachfolgend finden Sie die aktuell gültige 29. CoBeLVO sowie den ebenfalls neu gefassten 13. Hygieneplan-Corona und dessen Anlagen bzgl. der Vorgaben für den Sportunterricht und das musikpraktische Arbeiten an Schulen.

Das Elternschreiben unserer Bildungsministerin Frau Dr. Hubig vom 3. Dezember 2021 geben wir ebenfalls zur Kenntnis.

Im Wesentlichen bleibt es bei der Maskenpflicht im Gebäude (auch während des Unterrichts) sowie der Verpflichtung für alle Besucher, die 3G-Regelung einzuhalten; dies ist direkt nach Eintreffen in der Schule dem Sekretariat gegenüber nachzuweisen.

Wir hoffen sehr, dass die Maßnahmen für einen sicheren Schulbetrieb und für eine Eindämmung des Virus beitragen werden, damit Schulen möglichst lange offengehalten werden und wir alle ein schönes Weihnachtsfest im Kreise unserer Angehörigen feiern können.