Neue Corona-Regeln
Nur zehn Tage nach Inkrafttreten der letzten Coronabekämpfungsverordnung sind zum 3. Dezember 2021 die gesetzlichen Vorgaben erneut angepasst worden. Nachfolgend finden Sie die aktuell gültige 29. CoBeLVO sowie den ebenfalls neu gefassten 13. Hygieneplan-Corona und dessen Anlagen bzgl. der Vorgaben für den Sportunterricht und das musikpraktische Arbeiten an Schulen.